Elektrolyseurmodule verwandeln erneuerbaren Strom und Wasser in grünen Wasserstoff. In jeder Größenordnung, überall und jederzeit.
Eine einzelne Einheit kann einzeln oder in kleinen Stückzahlen genutzt werden oder schafft Megawatt Produktionskapazität
Wasserstoffreinheit 99,9 % (oder > 99,999 % mit optionalem Trockner) (Eingangsmedium: definiertes Wasser + Solarstrom)
Seit 2015 in Betrieb! z.B. bis zu 70 Elektrosuere in einem 20" Container Herstellung grosser Mengen Wasserstoff für Tankanlagen, Industrielle Anwendungen, Heiz- + Stromanlagen (auch kleinere Zusammenstellungen)
Skalierbarer Elektrolyseur, der fossile Brennstoffe durch grünen Wasserstoff ersetzt. Wir machen die Wasserelektrolyse zu einem universellen und erschwinglichen Produkt. Die Zukunft ist Wasserstoff und Sie können dabei sein.
Standardisiert Skalierbar Flexibel |
Das modulare Design macht es einfach, Einheiten zu stapeln, um die erforderliche Wasserstoffproduktionsrate (von Kilowatt bis Megawatt) zu erreichen. Es folgt dem gleichen Prinzip wie Sonnenkollektoren: Eine einzelne Einheit kann einzeln oder in kleinen Stückzahlen genutzt werden oder schafft Megawatt Produktionskapazität, wenn viele Module kombiniert werden.
Mit Energie versorgt
Management System
Cloud und Dashboards
Universelle Kommunikationsmodule
Mobile Applikation
Heizen (Power to Heat): Innovative Kessel die Wasserstoff direkt zu Heizzwecken verbrennen, werden getestet
Stromspeicher, Mobile Systeme für Forschungsanwendungen, Industrielle Versorgung Fahrzeuge, Flugzeuge, andere Anwendungen
Grundsätzlich wird der unumgehbare Einsatz, auch von "Kleinelektroseuren" durch Bundesimmissionsschutz und EU Verordnungen ausgebremst. Beispiel: Ein LKW Tankvorgang liegt bei 100 kg H2 ein Bus bei 30kg. Fuhrparkbetreiber können zur Zeit 10-2022 KEINE ausreichenden täglichen Versorgungsmengen H2 nutzen.
Elektrolyseur Einsatz, Errichtung, Betrieb zum Beispiel, Auszug Stand 20.05.2022:
Nr. 4.1.12 Anhang 1 der 4. BImSchV
b) Erzeugung im „industriellen Umfang“
„industrieller Maßstab“ i.S.d. IE-Richtlinie i.d.R. bereits gegeben, wenn Herstellung zu gewerblichen Zwecken erfolgt
-> kann auch auf kleinere Elektrolyseur-Projekte zutreffen
- Einordnung als Industrieemissionsanlage = Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben aus IE-Richtlinie
RL 2010/75/EU
Art: 10 IE RL i.V.m. Anhang 1 Nr. 4.2.
a): „Anlagen zur Herstellung von anorganischen Chemikalien wie […] Wasserstoff“ (in industriellem Umfang)“
• Art. 24 Abs. 1 S. 1 lit. a IE-RL: Genehmigung von Neuanlagen in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
• Art. 11 IE- RL: Verwendung der besten verfügbaren Techniken
• GGfs. § 22 Abs. 2 IE-RL: Berichtspflichten
Quelle: Fragen rund um das Genehmigungsrecht von Elektrolyseuren https://norddeutschewasserstoffstrategie.de Judith Schäfer https://www.ikem.de/ 20.05.2022